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   OLG Celle, 09.02.2006 - 19 UF 209/05   

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https://dejure.org/2006,9821
OLG Celle, 09.02.2006 - 19 UF 209/05 (https://dejure.org/2006,9821)
OLG Celle, Entscheidung vom 09.02.2006 - 19 UF 209/05 (https://dejure.org/2006,9821)
OLG Celle, Entscheidung vom 09. Februar 2006 - 19 UF 209/05 (https://dejure.org/2006,9821)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Trennungsunterhalt: Nichtberücksichtigung einer möglichen Einkommensverbesserung durch Verbraucherinsolvenz

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1578 BGB; § 1603 Abs. 2 BGB
    Verpflichtung zur Zahlung von Trennungsunterhalt bei Barunterhalt für das Kind unter Teilanrechnung des Kindergeldes; Konkurrenz von langfristigen Zahlungsansprüchen von Drittgläubigern und langfristigen elementaren Bedürfnissen von Unterhaltsgläubigern

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung zur Zahlung von Trennungsunterhalt bei Barunterhalt für das Kind unter Teilanrechnung des Kindergeldes; Konkurrenz von langfristigen Zahlungsansprüchen von Drittgläubigern und langfristigen elementaren Bedürfnissen von Unterhaltsgläubigern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1361 § 1578
    Familienrecht: Trennungsunterhalt und Verbraucherinsolvenz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 1536
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.02.2005 - XII ZR 114/03

    Obliegenheit des Unterhalstsschuldners, zur Sicherung der Unterhaltsansprüche

    Auszug aus OLG Celle, 09.02.2006 - 19 UF 209/05
    Gleichwohl hat der Bundesgerichtshof die hier dem Beklagten angesonnene Obliegenheit erklärtermaßen nur im Kontext einer gesteigerten Erwerbsobliegenheit beim Kindesunterhalt (§ 1603 Abs. 2 BGB) bejaht (BGH FamRZ 2005, 608).
  • OLG Celle, 13.05.2004 - 19 UF 238/03

    Bedarfsbemessung; Berücksichtigung; Ehegattenunterhalt; Ehescheidung;

    Auszug aus OLG Celle, 09.02.2006 - 19 UF 209/05
    Soweit der Senat in seinem Urteil vom 13. Mai 2004 (FamRZ 2005, 1746) bei der Bemessung des nachehelichen Ehegattenunterhalts auf der Ebene der Bedarfsbemessung (§ 1578 BGB) den verbraucherinsolvenzbezogenen Wegfall von Verbindlichkeiten berücksichtigt hat, rechtfertigt dies im vorliegenden Fall keine andere Entscheidung.
  • BGH, 12.12.2007 - XII ZR 23/06

    Keine Obliegenheit des Unterhaltsschuldners zur Einleitung der

    Insbesondere beim Anspruch auf Trennungsunterhalt scheide eine dem Unterhaltsanspruch minderjähriger Kinder vergleichbare Situation aus, weil es sich dabei regelmäßig um eine in den ehelichen Lebensverhältnissen angelegte Verschuldung handele, die der unterhaltsberechtigte Ehegatte mittragen müsse (OLG Celle FamRZ 2006, 1536; OLG Koblenz NJW-RR 2005, 1457 [für einen Anspruch aus § 1615 l Abs. 1 und 2 BGB]).
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